Frage von : Bin ich verpflichtet undichte Einbauschränke selbst zu reparieren?
Ich wohne in einer Altbauwohnung und habe nach draussen hin Einbauschränke. Diese sind aber mit Löchern versehen und undicht. Somit zieht kalte Luft in meine Wohnung. Meine Mieterin meinte ich wäre verpflichtet diesen Schaden selbst zu beheben. Ist dieses so oder kann ich sie dazu zur Verantwortung ziehen. Würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen.
sry wenn ich mich da unklar ausgedrückt habe…also wie soll ich das am besten erklären…ich wohne nicht auf dem dachboden, sondern direkt darunter.
in meiner wohnung sind einige einbauschränke, die weiter nachhinten gehen und somit zu einer zusätzlichen dachschräge des hauses gehören. ich hoffe ich konnte das jetzt einweniger verständlich machen.
http://www.ausbauhandwerker.de/pageID_4130071_3.html#
habe dieses bild bei google gefunden, welches meinen einbauschränken sehr nahe kommt….
http://www.ausbauhandwerker.de/ce_photo/html/image.html?imageUrl=../../mediapool/49/492730/images/kappenschrank-004_big.jpg&width=650&height=488&bgSoundUrl=../../&bgSoundLoop=true&soundPath=../../sound
Beste Antwort:
Answer by ♥Pedro♥
Nein, ist nicht deine Sache, muß der Vermieter machen.
Meine Tochter hatte genau den selben Fall vor ein paar Monaten mit ihrer neuen Wohnung. Nach langem hin und her und auch mit Rechtsanwalt, ist dieser Umstand dann von dem Vermieter behoben worden.
@Franky: doch diese Einbauschränke sind meistens in eine Dachschräge eingebaut und die Aussenwand oder die Dachziegel sind dann eine Wand.
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Tags: Einbauschränke, reparieren, selbst, undichte, verpflichtet
Also ich verstehe das nicht so ganz, wieso hast du Einbauschränke die direkt aus der Außenwand ragen bzw. als Außenwand dienen, so etwas kann doch gar nicht sein. Jede Maus frisst dir da Löcher rein und man heizt nur für draußen.
Du meinst sicher deine Vermieterin, den ansonsten macht das keinen Sinn. Also selbst wenn es nur zum Hausflur hin sein sollte, da kann dir ja jeder Dieb durch den Schrank in deine Wohnung, ich würde da entweder eine Wand verlangen oder ausziehen. Wenn du das nicht willst, dann verstopfe die Löcher, dann ist es zumindest nicht mehr so zugig.
Gruß
Franky
Ich habe noch nie von Einbauschränken gehört, die nach “draußen” gehen. Steht die Rückwand da im Freien oder wie muss man sich das vorstellen?
Das solltest du mal ergänzend zu deiner Frage erklären, bitte.
Gehören Einbauschränke oder Anderes zum Mietobjekt und/oder wurden mitvermietet, haftet der Vermieter für sämtliche Mängel.
Hat der Mieter die Dinge nachträglich angebracht, haftet der Mieter für alle Schäden.
Siehe § 538 BGB.
Diese Lüftungsschränke waren früher üblich. Sie gehören zur Wohnung. Warum soll der Vermieter sie abdichten. Wenn es Dich stört, verschließe einfach die Lüftung nach draußen Auch wenn Du noch ein Klebeband an die Tür klebst, bleibst Du weiter unter der Höhe die als Kleinreparatur bezeichnet werden.
Hier handelt es sich offensichtlich um die Verkleidung der Abseiten. Deren Abdichtung ist Sache des Vermieters da es sich um einen baulichen Mangel handelt!
ist fix eingebaut, vermietersache
Alles, was in der Wohnung vor deinem Einzug vom Eigentümer installiert wurde, ist – bei Beschädigung – einzig und alleine Sache des Vermieters. Wenn er sich weigert, dann setze ihm eine Frist und mindere gleichzeitig deine Miete um ca. 10%. Denke, dass er dann ganz schnell einen Handwerker schicken wird.